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Kaufpreisaufteilung
Wer eine vermietete Immobilie erwirbt, profitiert von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Die sogenannte AfA (Abschreibung für Abnutzung) erlaubt es, jährlich zwei Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. Entscheidend ist jedoch: Nur der Gebäudeanteil kann abgeschrieben werden, nicht der Grundstückswert. Für Immobilieneigentümer in Essen bedeutet dies, dass eine professionelle Kaufpreisaufteilung durch einen qualifizierten Sachverständigen bares Geld wert sein kann – und zwar Jahr für Jahr.

Bei jedem Immobilienkauf zahlen Sie einen Gesamtpreis, der sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: dem Wert des Gebäudes und dem Wert des Grundstücks. Während Gebäude der Abnutzung unterliegen und damit steuerlich absetzbar sind, behält Grund und Boden seinen Wert langfristig. Aus diesem Grund erlaubt der Gesetzgeber nur die Abschreibung des Gebäudeanteils.
Die Kaufpreisaufteilung bestimmt exakt, welcher Teil Ihrer Investition auf das Gebäude und welcher auf den Boden entfällt. Diese Aufteilung wird idealerweise bereits im Kaufvertrag dokumentiert oder nachträglich durch ein Sachverständigengutachten festgestellt. Das Ergebnis bildet die Grundlage für Ihre steuerlichen Abschreibungen.
Überlassen Sie die Aufteilung dem Finanzamt, erfolgt diese auf Basis pauschaler Schätzwerte und standardisierter Arbeitshilfen. Individuelle Merkmale Ihrer Immobilie – wie eine hochwertige Ausstattung, energetische Sanierungen oder besondere bauliche Eigenschaften – bleiben dabei unberücksichtigt.
Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung durch einen unabhängigen Sachverständigen berücksichtigt hingegen alle wertrelevanten Faktoren Ihrer Immobilie. Dies führt in den meisten Fällen zu einem höheren Gebäudeanteil und damit zu höheren jährlichen Abschreibungen. Die Steuerersparnis, die sich daraus über die Abschreibungsdauer ergibt, übersteigt die Kosten für das Gutachten deutlich.
Wenn das Finanzamt die Aufteilung vornimmt, sollten Sie zwei zentrale Probleme bedenken:
Eine eigene gutachterliche Kaufpreisaufteilung schützt Sie vor diesen Nachteilen und maximiert Ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Sie sind unsicher, ob in Ihrem individuellen Fall eine Kaufpreisaufteilung mithilfe eines Gutachtens zum Boden- und Gebäudewert erforderlich oder zumindest empfehlenswert ist? Dann kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!


Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das Einsparpotenzial:
Sie erwerben eine Wohnimmobilie in Essen für 500.000 Euro als Kapitalanlage.
Ein vom Finanzamt anerkanntes Gutachten zur Kaufpreisaufteilung wird ohne triftige Gegengründe akzeptiert und bildet eine rechtssichere Grundlage für Ihre Steuererklärung.
Zusatztipp: : In Kombination mit einem Restnutzungsdauergutachten lassen sich die Abschreibungsmöglichkeiten häufig noch weiter optimieren. Eine gemeinsame Beauftragung beider Gutachten ist daher in vielen Fällen besonders wirtschaftlich.


Eine professionelle Kaufpreisaufteilung ist in folgenden Situationen empfehlenswert:
Eine vom Finanzamt vorgenommene Kaufpreisaufteilung sollten Sie kritisch hinterfragen, wenn besondere Umstände vorliegen. Dazu zählen sowohl wertmindernde als auch wertsteigernde Faktoren, die in der pauschalen Bewertung keine Beachtung finden. Wertmindernde Grundstücksmerkmale wie Bodenbelastungen, eine ungünstige Grundstücksform oder eine schwache Verkehrsanbindung werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt – obwohl sie den Bodenwert erheblich reduzieren können. Ebenso ignoriert die Behörde wertsteigende Gebäudeeigenschaften, etwa umfassende Modernisierungen oder hochwertige Sanierungsmaßnahmen, die den Gebäudewert deutlich erhöhen.
Auch bei Immobilien in Ballungsräumen wie Essen besteht Handlungsbedarf: Hier neigt das Finanzamt dazu, den Bodenanteil systematisch zu hoch anzusetzen – zu Ihrem Nachteil. In all diesen Fällen zahlt sich die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen aus, der eine realitätsnahe und für Sie vorteilhafte Bewertung erstellt.
Wenn Sie sich für ein professionelles Aufteilungsgutachten entscheiden, untersucht ein qualifizierter Sachverständiger Ihre Immobilie detailliert und ganzheitlich – sowohl das Gebäude als auch das Grundstück. Die Kaufpreisaufteilung erfolgt auf Basis aller wertrelevanten Aspekte, um ein präzises und rechtssicheres Ergebnis zu gewährleisten. Wertsteigende Maßnahmen wie umfangreiche Sanierungen fließen dabei ebenso in die Bewertung ein wie wertmindernde Grundstückseigenschaften – etwa eine ungünstige Lage, ein problematischer Grundstückszuschnitt oder infrastrukturelle Mängel. Das Ergebnis ist ein fundiertes Gutachten, das die Aufteilung zwischen Bodenwert und Gebäudewert transparent darstellt und von den Finanzbehörden anerkannt wird.
Alle Sachverständigen verfügen über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen und Zertifizierungen, um Gutachten zur Kaufpreisaufteilung zu erstellen, die den Anforderungen der Finanzämter entsprechen und vollständige Anerkennung finden.
Gut zu wissen:
Alle unsere Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um ein Gutachten zur Aufteilung in Boden- und Gebäudewert für eine Kaufpreisaufteilung erstellen zu können. Ebenfalls besitzen diese die benötigten Zertifizierungen, um für das Finanzamt geeignete Gutachten erstellen zu dürfen.
Sie planen den Erwerb einer vermieteten Immobilie in Essen oder Umgebung? Sie möchten Ihre Abschreibungsmöglichkeiten optimal ausschöpfen? Oder haben Sie bereits eine Aufteilung vom Finanzamt erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind?

Die Kaufpreisaufteilung bestimmt, welcher Anteil des Gesamtkaufpreises auf das Gebäude und welcher auf den Grund und Boden entfällt. Diese Aufteilung ist die Berechnungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung (AfA).
Die AfA ermöglicht Eigentümern vermieteter Immobilien, jährlich 2 % der Gebäude-Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Da Grundstücke nicht abnutzbar sind, ist nur der Gebäudeanteil abschreibungsfähig. Eine optimale Kaufpreisaufteilung maximiert daher den Gebäudeanteil und damit Ihre Steuervorteile. Häufig lässt sich die AfA durch ein zusätzliches Restnutzungsdauergutachten noch weiter erhöhen.
Die Investition lohnt sich für alle Eigentümer vermieteter Immobilien. Besonders sinnvoll ist sie bei hochwertigen oder sanierten Objekten, in Lagen mit hohen Bodenrichtwerten sowie bei Denkmalimmobilien oder Objekten in Sanierungsgebieten.
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